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Kostenübernahme und Patientenzuweisung:
Die Luisenklinik, Zentrum für Verhaltensmedizin, ist unter formalen Gesichtspunkten eine Einrichtung mit diesen Versorgungsbereichen:
- Im Bereich der Psychotherapeutischen Medizin ein zugelassenes Krankenhaus (§ 108, Abs. 3 SGB V mit Versorgungsvertrag nach § 109 SGB V und gemäß § 6, Abs. 1 BVO)
- Ein Krankenhaus auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie (gemäß § 108, Abs. 2 SGB V und gemäß § 6, Abs. 1 BVO)
- Eine Einrichtung der medizinischen Rehabilitation (gemäß § 107, Abs. 2 SGB V mit Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und § 7, Abs. 5 BVO)
- Eine Einrichtung für Anschlussheilbehandlungen (gemäß § 7, Abs. 3 BVO)
Somit sind die Kostenträger der in der Luisenklinik durchgeführten Behandlungsmaßnahmen die gesetzlichen Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger, die privaten Krankenversicherungen und Sozialhilfeträger. Die Klinik ist beihilfefähig.
Die Einweisung der Patienten erfolgt durch niedergelassene Ärzte, Kliniken und auf Veranlassung der Rentenversicherungsträger oder der Krankenkassen.
Ansprechpartner
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