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Indikation und Voraussetzungen für eine ambulante/ teilstationäre Rehabilitation im PPRZ
Die Frage nach der Indikation für eine ambulante/teilstationäre rehabilitative Maßnahme impliziert in unserem Verständnis einen mehrstufigen Prozess, der neben der Klärung von krankheitsbildbezogenen Aspekten auch immer in gleicher Gewichtung die Abklärung des Grades der psychosozialen Funktionsfähigkeit des erkrankten Individuums und der spezifischen Milieukonstellation, unter denen der betreffende Patient lebt, mit in den Entscheidungsprozess einzubeziehen hat. Unter den diagnosebezogenen Gesichtspunkten kommen folgende Störungsgruppen im PPRZ zur Aufnahme:
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Standort 



