Wunsch- und Wahlrecht

in der Rehabilitation

Wunsch- und Wahlrecht

Informationen

Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie als Patient ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie haben das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob stationär, teilstationär oder ambulant – selber auszusuchen. Sie müssen nicht dem Vorschlag Ihres Kostenträgers folgen oder sich an die zur Verfügung gestellte Klinikliste halten.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Bewilligung Ihrer Wunschklinik gegeben sein:

  1. Zwischen Kostenträger und Klinik muss eine Versorgungs- oder Belegungsvertrag bestehen. Alle Reha-Abteilungen der Luisenklinik haben entsprechende Versorgungsverträge.
  2. Die Wunschklinik muss nach gesetzlichen Qualitätsstandards zertifiziert sein. Alle Reha-Abteilungen der Luisenklinik sind nach QMS-Reha zertifiziert.
  3. Die Klinik muss nachweislich für Ihre Erkrankung geeignet sein.

Begründen Sie Ihre Wahl der Wunschklinik möglichst verständlich und präzise. Kostenträger sind generell verpflichtet bei der Klinikauswahl das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Ist Ihre Wunschklinik jedoch medizinisch besser geeignet als die vom Kostenträger zugewiesene, wird diese bewilligt, auch wenn dafür höhere Kosten entstehen.

Wie übe ich das Wunsch- und Wahlrecht aus?

Ergänzen Sie Ihren Antrag auf Reha mit einem entsprechenden Vorschlag. Der Kostenträger muss Ihren Wunsch berücksichtigen.

Auch wenn Ihr Antrag bereits für eine andere Rehaklinik bewilligt wurde, können Sie eine Heilstättenänderung beantragen. Ablehnende Bescheide haben oft nicht das letzte Wort. Wer Widerspruch einlegt, hat gute Chancen auf die Bewilligung seiner bevorzugten Klinik.

Phase der Antragsstellung Vorgehen
Ich habe noch keinen Reha-Antrag gestellt Reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht zusammen mit dem Reha-Antrag ein.
Zum Musterformular „Wunschklinik"
Ich habe schon einen Reha Antrag gestellt, jedoch noch keine Antwort erhalten Reichen Sie das Formular zum Wunsch und Wahlrecht nach.
Zum Musterformular „Wunschklinik"
Ich habe schon einen Reha Antrag gestellt, welcher auch bereits bewilligt wurde Stellen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung.
Zum Musterformular „Heilstättenänderung"

Der Kostenträger hat die Wunschklinik abgelehnt?

Es kann sich lohnen, Widerspruch einzulegen. Einige Anträge auf eine Wunschklinik werden beim „zweiten Anlauf“ doch noch bewilligt. Wichtig ist allerdings, dass Sie die Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten. Bekräftigen Sie beim Widerspruch schriftlich noch einmal die Gründe, die für Ihre Wunsch-Rehaklinik sprechen. Ihr Arzt kann Ihnen helfen, den Widerspruch zu formulieren.

Argumentationshilfen: So klappt es mit der gewünschten Klinik

Medizinische Gründe sollten stets im Vordergrund stehen, wenn Sie die Wahl Ihrer Wunschklinik begründen.

  1. Die Wunschklinik ist genau auf Ihre Krankheit spezialisiert und die Therapien entsprechend auf deren Behandlung ausgelegt. Ein interdisziplinäres Konzept zur Therapie Ihrer Erkrankung ist eine weitere Argumentationshilfe.
  2. Die gewünschte Rehaklinik deckt auch Nebenerkrankungen mit ab.
  3. Hilft es Ihnen, wenn die Therapie Ihre Angehörigen mit einbezieht und zum Behandlungserfolg beiträgt? Sind Sie nur eingeschränkt transportfähig? Das spricht für eine Wunschklinik in der Nähe Ihres Wohnorts.
  4. Brauchen Sie hingegen für Ihre Regeneration Abstand von Ihrem gewohnten Wohnumfeld? Falls ja, spricht dieses Argument für eine weiter von Ihrem Wohnort entfernte Klinik.
  5. Das Klima und die Lage der Klinik (z.B. ruhige Kurort am Rande des Schwarzwaldes) ist dem Behandlungserfolg zuträglich.

Dennoch können auch persönliche Gründe bei der Wahl der Wunschklinik berücksichtigt werden.

  1. Sie wollen räumlichen, und damit auch psychischen Abstand von Ihrer alten Umgebung gewinnen (z. B. nach Abhängigkeitserkrankungen).
  2. Sie wollen eine Begleitperson oder Ihre Kinder mitnehmen und in der Wunschklinik ist dies möglich.
  3. Sie waren bereits in Ihrer Wunschklinik und haben von Ihrem Aufenthalt profitiert? Das ist ein gutes Argument für einen neuerlichen Aufenthalt.

Nehmen Sie Ihr Recht in Anspruch!
Ihre Wunschklinik ist ein wichtiger Baustein zum Erfolg Ihrer Reha. Zögern Sie daher nicht, Ihr Wunsch- und Wahlrecht auszuüben!

Bei weitern Fragen steht Ihnen auch gerne unser Patientenmanagement zur Verfügung.

Patientenmanagement
Nico Wahl
Telefon: 07726 668-017  |  Fax: 07726 668-662  |